Seniorenumzug mit Pflegegrad – Voraussetzungen für einen Zuschuss von der Krankenkasse
Es ist unvorstellbar, dass Senioren einen Umzug in ein Pflegeheim oder in eine seniorengerechte Wohnung allein bewältigen können. Kisten packen, Möbel ab- & aufbauen, alten Hausrat entsorgen und die Planung eines ganzen Umzuges samt Fahrzeug und allen anderen Gegebenheiten möchten wir älteren Menschen nicht zumuten. Ein Seniorenumzug von professionellen Unternehmen wird so geplant, dass alle anfallenden Arbeiten übernommen werden.
Zum Glück gib es die Möglichkeit, sich einen Seniorenumzug von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und geben Ihnen die notwendigen Formulare der gängigsten Pflegekassen zur Hand.
Antragsformulare zum Zuschuss für einen Seniorenumzug
Anbei finden Sie die Formulare zum Download der gängigsten Pflegekassen für eine Bezuschussung Ihres Seniorenumzuges.
Antrag der Knappschaft – Jetzt herunterladen
Antrag der KKH – Jetzt herunterladen
Antrag der DAK – Jetzt herunterladen
Antrag der Barmer – Jetzt herunterladen
Antrag der AOK – Jetzt herunterladen
Wenn Ihre Pflegekasse fehlt senden Sie uns gerne eine E-Mail und wir ergänzen mit Ihrer Hilfe die Liste. Bei Interesse zu einem anstehenden Umzug in NRW mit Bezuschussung von der Pflegekasse schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Seniorenumzug
Das Umziehen im Alter ist meistens notwendig, um das Leben zu vereinfachen. Im Alter geht das Treppen steigen nicht mehr so leicht von der Hand wie vor 10 Jahren. In diesem Beitrag finden Sie alle Wichtigen Informationen und Bedingen für einen Zuschuss von der Pflegekasse.
Bedingen für einen Zuschuss
- Pflegegrad 1-5 vorhanden
- Die neue Wohnung barrierefrei ist
- Der Pflegeaufwand wird für verringern
- Der Pflegeaufwand zu Hause wird deutlich vereinfacht
Gut zu wissen, was die Bedingungen von der Krankenkasse sind. So einen Seniorenumzug zu planen, ist nicht immer eine einfache Sache. Gut, dass man dabei unterstützt werden kann.
Hallo,
ich habe soeben mit derAOK Pflegekasse telefoniert.
Es geht hierbei um den Umzug aus einer angemieteten Wohnung in ein Pflegeheim mit Ortswechsel.
Aktuell in Kurzzeitpflege danach Dauerpflege.
Die AOK sagt, sie würden nichts bezuschussen?
Die 3 mögliche Gründe auf dem ANtrag treffen imPrinzip ja auch nicht zu…….
MfG Joachim Dräger
Hallo
Meine Mutter zieht demnächst in eine Wohngemeinschaft für Senioren. Jetzt muss ihre Wohnung entrümpelt werden. Wir als Töchter und Berufstätig haben auch nicht immer Zeit leider.
Haben Sie auch Anträge für iKK classic
Das wär schön